Kassenrezept (Muster 16)
Ihre Praxissoftware bietet Ihnen die Verordnung per eRezept bei den teilnehmenden Krankenkassen an. Hier finden Sie eine Übersicht über Krankenkassen, die die Verordnung per eRezept unterstützen.
Für die Verordnung von digitalen Kassenrezepten ist die Einschreibung in den Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V "eRezept Deutschland" erforderlich. Die Einschreibung können Sie im Rahmen der Registrierung auf www.e-Rezept.de durchführen.